top of page

GENERAL
TERMS AND CONDITIONS

P. VORBEMERKUNG:

P.1 Die healthfactories biotech GmbH, FN 472896k, mit Sitz in Österreich, im folgenden kurz „HF“ genannt, ist die Herstellerin diverser technischer Produkte. Diese Produkte werden in der Veterinärmedizin, der Humanmedizin und für nichtmedizinische Anwendungen an Mensch und Tier eingesetzt.

1. GELTUNGSBEREICH

1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten insbesondere für Bestellungen und Serviceverträge, subsidiär jedoch auch für andere Rechtsgeschäfte zwischen HF und dem Kunden. Ist der Kunde Unternehmer, gelten diese AGB auch für künftige Ergänzungs- oder Folgeaufträge, selbst wenn nicht mehr explizit darauf Bezug genommen wird.

1.2 Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des KSchG, gilt die jeweils bei Vertragsabschluss aktuelle Fassung der AGB von HF, abrufbar unter www.healthfactories.com. Ist der Kunde Konsument, gilt jene Fassung, welche entsprechend beim Vertragsschluss explizit vereinbart wurde.

1.3 Geschäftsbedingungen des Kunden oder Änderungen bzw. Ergänzungen unserer AGB bedürfen zu ihrer Geltung der ausdrücklichen – gegenüber unternehmerischen Kunden schriftlichen –Zustimmung. Geschäftsbedingungen von Kunden werden, auch dann nicht anerkannt, wenn HF diesen nach Eingang derselben nicht ausdrücklich widerspricht.

2. BESTELLUNGEN

Dieser Abschnitt (das sind die Punkte 2. bis 7.) regelt Bestellungen (Kaufverträge und Mietverträge), die Bezahlung, die Lieferung und die mit dem Produkt und der Bestellung verbundenen Rechtsfragen (Garantie, Haftungsübergang, etc.). Besonders hingewiesen wird auf die in diesem Abschnitt enthaltenen Warnhinweise, insbesondere jenen in den Punkten 3.3,

3.4 (Gewährleistung, Garantie, Hochspannung) und 7 (Heilmittelversprechen).

2.1 Produkte werden mittels eines Bestellformulars (Orderform) bestellt, welches von HF ausgegeben und vom Kunden unterfertigt wird. Im Bestellformular sind die zur Rechnungslegung notwendigen Daten des Kunden, Typ, Menge, Finanzierungsart (Kauf, Miete oder Leasing) und Preis des bzw. der zu bestellenden Produkte angegeben. Handelt es sich um eine Miete, ist auch die Mietdauer angegeben. Die Bestellung kommt gültig zu Stande, wenn HF die vom Kunden unterfertigte Bestellung schriftlich binnen längstens 14 Tagen bestätigt. Individuelle Nebenabreden im Bestellformular haben Vorrang zu den Bestimmungen dieser AGB.

2.2 Stornierung:

a) Ist der Kunde Konsument im Sinne der jeweils anzuwenden gesetzlichen Bestimmungen und erfolgte die Bestellung im Fernabsatzweg, so ist der Kunde –vorbehaltlich für ihn günstigerer gesetzlicher Bestimmungen – berechtigt, seine Bestellung binnen 14 Tagen sanktionslos zu stornieren. Diesfalls ist die Bestellung für den Kunden kostenfrei rückabzuwickeln.

b) HF ist berechtigt aber nicht verpflichtet bereits bestätigte Bestellungen sanktionslos zu stornieren, wenn die der Bestellung zugrundeliegende Finanzierung (Leasinggeschäft) abgelehnt wird, eine vereinbarte Anzahlung nicht geleistet wird oder es sich bei dem bestellten Produkt um ein Produkt für den veterinärmedizinischen Einsatz oder den humanmedizinischen Einsatz handelt und die bestellende natürliche oder juristische Person nicht über die notwendige Fachkunde zum Einsatz dieses Produktes verfügt.

2.3. Sofern im Bestellformular nichts anderes angegeben, gelten die dort angeführten Preise zzgl. 20% Umsatzsteuer.

2.4. Kaufgeschäft: Handelt es sich bei der Bestellung um ein Kaufgeschäft und ist im Bestellformular (Orderform) nichts anderes vereinbart, ist binnen 14 Tagen nach Abschluss des Rechtsgeschäftes gem. Punkt 2.1 eine Anzahlung in Höhe von 20% des Bruttobestellwertes ohne jeden Abzug auf das Konto von HF zu leisten. Die Fakturierung der Restzahlung in Höhe von 80% des Bruttobestellwertes und – sofern vereinbart – der Transportkosten erfolgt binnen 7 Tagen nach Versand des Produktes. Ist im Bestellformular kein Lieferdatum vereinbart, erfolgt die Lieferung des Produktes gemäß Punkt 4 (Lieferung- und Transport).

2.5 Mietgeschäft: Handelt es sich bei der Bestellung um ein Mietgeschäft und ist im Bestellformular (Orderform) im Einzelfall nichts anderes vereinbart, gilt folgendes:

a) HF vermietet und der Kunde mietet das im Bestellformular (Orderform) näher bezeichnete Produkt.

b) Produkte sind binnen längstens 30 Tagen an den Kunden zuzustellen.

c) Die Mietdauer beträgt 36 Monate. Der Mietvertrag beginnt an dem, der Zustellung des Produktes nächstfolgenden Monatsersten und endet mit Ablauf des 36. Vertragsmonats.

d) Ist die mietende Partei Konsument, ist diese berechtigt, den Mietvertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten aufzukündigen. Ist die mietende Partei Unternehmer, verzichtet dieser auf sein ordentliches Kündigungsrecht und wurde dieser Umstand in der Höhe der Mietzinszahlung berücksichtigt.

e) Die Höhe des Mietzinses ergibt sich aus dem Bestellformular. Der Mietzins ist gemäß dem VPI 2015 (verlautbart durch die Statistik Austria) wertgesichert. Referenzmonat ist der Tag der Bestellung.

f) Die erste Mietzahlung ist an dem, der Zustellung des Produktes beim Kunden folgenden Monatsersten mit einem Respiro von 7 Tagen im Vorhinein zur Zahlung fällig. HF ist berechtigt aber nicht verpflichtet Mietkosten auch Quartalsweise im Vorhinein zu fakturieren. Zahlungen sind derart zu leisten, dass diese am 1. eines jeden Quartals (1.1., 1.4, 1.7., 1.9), bzw. im Falle der monatlichen Zahlung, am 1. eines jeden Kalendermonats im Vorhinein mit einem Respiro von 7 Tagen ohne jeden Abzug und Spesenfrei auf das Konto der healthfactories biotec GmbH, bei der Raiffeisenbank Salzburger Seenland ,IBAN AT303504700075133215, BIC: RVSAAT2S047, Spesen- und abzugsfrei einlangen.

g) Das Produkt verbleibt im Eigentum von HF und darf für die Mietdauer entsprechend der Bedienungsanleitung verwendet werden.

h) Der Kunde nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass das gemietete Produkt ohne Zustimmung von HF nicht außerhalb der EU bzw. des. EWR verbracht werden darf.

i) Nach Ablauf des Mietvertrages ist das Produkt derart an HF zurückzustellen, dass dieses dort spätestens 14 Tage nach Ablauf des Mietvertrages einlangt. Fehlende Teile oder Ausstattungen bzw. Beschädigungen, die über eine natürliche Abnutzung hinausgehen, werden gesondert in Rechnung gestellt und gehen zu Lasten des Kunden.

i) HF ist berechtigt den Mietvertrag vor Ablauf der vereinbarten Dauer ohne Wahrung einer jeden Frist aufzukündigen, wenn der Kunde um mehr als zwei Monate in Zahlungsrückstand gerät und HF den Kunden qualifiziert mahnt.

j) Für die Dauer des Mietvertrages gilt ein Servicevertrag gemäß Punkt 10. als abgeschlossen, wobei als Servicelevel STANDARD vereinbart ist. Die Kosten des Grundentgeltes für den Servicevertrag sind im Mietzins bereits enthalten.

2.6 Ist der Kunde Unternehmer mit Sitz außerhalb der Republik Österreich, jedoch innerhalb der EU bzw. des EWR, hat der spätestens gleichzeitig mit seiner Bestellung seine UID HF bekanntzugeben. In diesen Fällen erfolgt eine innergemeinschaftliche Lieferung ohne gesonderte Vorschreibung der Umsatzsteuer durch HF. Ist der Kunde Unternehmer mit Sitz außerhalb der EU bzw. des EWR erfolgt eine Lieferung dann als „Reverse Charge“, wenn der Kunde HF einen Nachweis seiner Unternehmereigenschaft und seines Vorsteuerabzugsrechtes übermittelt, welche den Vorgaben der österreichischen Finanzbehörden genügt. Langen diese Unterlagen nicht rechtzeitig, das heißt bei Kaufvertragen vor der ersten Teilrechnung bzw. bei Mietverträgen vor der ersten Faktura, bei HF ein, ist HF berechtigt, die Leistung zuzüglich 20% Umsatzsteuer an den Kunden zu fakturieren.

2.7 Ist der Kunde Unternehmer, gelten Verzugszinsen gem. § 456 UGB als vereinbart. Ist der Kunde Konsument gelten Verzugszinsen in Höhe von 5% als vereinbart. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten, gegenüber Verbrauchern als Kunden jedoch nur, wenn dies im Einzelnen ausgehandelt wurde.

2.8 Eine Aufrechnungsbefugnis steht dem Kunden nur insoweit zu, als Gegenansprüche gerichtlich festgestellt oder von HF anerkannt worden sind. Konsumenten als Kunden steht eine Aufrechnungsbefugnis auch zu, soweit Gegenansprüche im rechtlichen Zusammenhang mit der Zahlungsverbindlichkeit des Kunden stehen, sowie bei Zahlungsunfähigkeit unseres Unternehmens.

2.9 Bei Überschreitung der Zahlungsfrist verfallen gewährte Vergütungen (Rabatte, Abschläge u.a.) und werden der Rechnung zugerechnet.

2.10 Der Kunde verpflichtet sich gegenüber HF im Falle von Zahlungsverzug, die zur Einbringlichmachung notwendigen und zweckentsprechenden Kosten (Mahnkosten, Inkassospesen, Rechtsanwaltskosten etc.) zu ersetzen.

2.11 Sofern im gem. Punkt 2.1 bereitgestellten Bestellformular nichts anderes vereinbart wurde, ist ein Skontoabzug ausgeschlossen.

2.12 Ist aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen jenes Landes, in welchem der Kunde seinen Sitz hat, auf eine Rechnung der HF eine Quellsteuer zu entrichten, so hat der Kunden den Zahlungsbetrag derart anzupassen, dass der Rechnungsbetrag abzugsfrei am Geschäftskonto von HF gutgeschrieben wird.

3. GEWÄHRLEISTUNG, GARANTIE UND MÄNGEL

3.1 Gewährleistung: HF leistet, wie gesetzlich vorgesehen, für seine Produkte Gewährleistung für die Dauer von zwei Jahren. Die Gewährleistungsfrist beginnt an jenem Tage, an welchem das jeweilige Gerät dem Kunden zugegangen ist. Festgestellt wird, dass Beschädigungen aufgrund äußerer Einflüsse oder Bedienungsfehler von der Gewährleistung nicht erfasst sind. Der Kunde wurde darüber belehrt, dass die Produkte der Klassen equitron und omnitron Bauteile enthalten, welche – je nach Umfang der tatsächlichen Nutzung – fachkundig zu warten sind. Wartungsmaßnahmen an den in Punkt 10.2 dargestellten Komponenten stellen keinen Gewährleistungsfall dar. Auf die Möglichkeit zum Abschluss eines Servicevertrages gem. Punkt 8. wurde hingewiesen.

3.2 Garantie: HF gewährt für ihre Produkte, eine über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehende, freiwillige Garantie (Herstellergarantie). HF garantiert für die Dauer von 2 Jahren die Funktionstüchtigkeit ihrer Geräte. Diese Garantie umfasst jeweils das Primärgerät sowie die in Punkt 10.2 Abs. 1 dargestellten Komponenten. Nicht von der Garantie umfasst sind Verschleißteile im Sinne des Punktes 10.2 Abs. 2), sowie Schäden, welche durch äußere Einflüsse oder Bedienungsfehler verursacht wurden, gleichgültig welche Komponenten vom Schaden betroffen ist. Die Garantiedauer beginnt am Tag der Übergabe des Gerätes an den Kunden. Tritt ein Garantiefall ein, so hat der Käufer diesen Garantiefall unter Vorlage der Übernahmequittung HF zu melden und das Gerät an HF zu übersenden. Liegt ein Garantiefall vor, wird HF die Reparatur des Geräts auf ihre Kosten veranlassen und das Gerät binnen angemessener Frist repariert an den Kunden zurücksenden. Die Transpostkosten von Healthfactories zum Endkunden sind von der Herstellergarantie umfasst. Für Fragen zur praktischen Abwicklung eines Gewährleistungsfalls wenden sie sich bitte direkt an HF.

3.3 HF leistet ferner Gewähr dafür, dass alle gelieferten Produkte, sofern für diese eine Produktzulassung gesetzlich erforderlich ist, diese über eine für jenes Land geltende Produktzulassung verfügen, in welche das Produkt durch HF ausgeliefert wird. HF weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Betrieb außerhalb jenes Staates, in welchen HF das Produkt geliefert hat, ggf. unzulässig sein kann.

3.4 WARNHINWEIS.

DIE PRODUKTE DER KLASSEN EQUITRON UND OMNITRON VERWENDEN HOCHSPANNUNG. DIE GERÄTE DIESER PRODUKTKLASSEN DÜRFEN AUSSCHLIEßLICH DERART VERWENDET WERDEN, WIE DIES IN DER JEWEILS MITGELIEFERTEN BEDIENUNGSANLEITUNG DARGESTELLT IST. DIE GERÄTE SIND – AUCH DANN, WENN ES SICH UM VERSIONEN FÜR DEN NICHTMEDIZINISCHEN EINSATZ HANDELT – FÜR DEN EINSATZ DURCH QUALIFIZIERTES PERSONAL KONZIPIERT. EIN ÖFFNEN DES GERÄTES KANN ZU SCHWEREN VERLETZUNGEN BIS HIN ZUM TODE FÜHREN.

3.5 Keinen Mangel begründet der Umstand, dass das Produkt zum erworbenen Gebrauch nicht voll geeignet ist.

3.6 Behebt HF einen vom Kunden behaupteten Mangel, stellt dies kein Anerkenntnis dieses vom Kunden behauptenden Mangels dar, es sei denn, HF erkennt diesen Mangel gesondert und schriftlich an. Zur Mängelbehebung sind HF durch den unternehmerischen Kunden zumindest drei Versuche einzuräumen.

3.7 Sind die Mängelbehauptungen des Kunden unberechtigt, ist HF berechtigt, aber nicht verpflichtet, die HF entstandenen Aufwendungen für die Feststellung der Mängelfreiheit oder Fehlerbehebung, dem Kunden gesondert in Rechnung zu stellen.

3.8 Mängel am Liefergegenstand, die der unternehmerische Kunde bei ordnungsgemäßem Geschäftsgang nach Ablieferung durch Untersuchung festgestellt hat oder hätte feststellen müssen (z.B. offenkundiger Transportschaden), sind HF unverzüglich, längstens jedoch binnen 14 Tagen, gerechnet vom Tag der Übergabe, schriftlich anzuzeigen. Eine Email an service@healthfactories.com ist eine schriftliche Anzeige im Sinne dieser Bedingung.

3.9 Wird eine M.ngelrüge nicht rechtzeitig erhoben, gilt die Ware als genehmigt.

3.10 Eine etwaige Nutzung oder Verarbeitung der mangelhaften Produkte, durch welche ein weitergehender Schaden droht oder eine Ursachenerhebung erschwert oder verhindert wird, ist vom Kunden unverzüglich einzustellen, soweit dies nicht unzumutbar ist.

4. LIEFERUNG, TRANSPORT, EIGENTUMSVORBEHALT UND ANNAHMEVERZUG

4.1 Sofern zwischen den Vertragsteilen nicht gesondert vereinbart, erfolgt die Lieferung von bestellten Waren spätestens binnen 21 Tagen nach Eingang der Anzahlungsrechnung. Wurde im Einzelfall keine Anzahlungsrechnung vereinbart, erfolgt die Lieferung binnen 21 Tagen nach Eingang der Bestellung. Ist im Bestellformular keine gesonderte Lieferadresse angegeben, erfolgt die Lieferung an die Rechnungsadresse.

4.2 Die in Punkt 4.1 dargestellten Fristen und Termine verschieben sich bei höherer Gewalt, Streik, nicht vorhersehbare und von HF nicht verschuldeter Verzögerung von Zulieferern oder sonstigen vergleichbaren Ereignissen, die nicht im Einflussbereich von HF liegen, in jenem Zeitraum, währenddessen das entsprechende Ereignis andauert. Davon unberührt bleibt das Recht des Kunden auf Rücktritt vom Vertrag bei Verzögerungen, die eine Bindung an den Vertrag unzumutbar machen. Letzteres ist bei Lieferverzögerungen von mehr als 60 Tagen anzunehmen.

4.3 Für den Gefahrenübergang bei Übersendung der Ware an den Verbraucher gilt § 7b KSchG. Auf den unternehmerischen Kunden geht die Gefahr über, sobald HF den Kaufgegenstand zur Abholung im Werk oder Lager bereithält, dieses selbst anliefert oder an einen Transporteur übergibt. Die Auslieferung von Produkten der Produktklassen equitron und omnitron erfolgt, sofern diese durch einen Transporteur erfolgt, versichert.

4.4 Die von HF gelieferte oder sonst übergebene Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von HF (Eigentumsvorbehalt). Eine Weiterveräußerung ist nur zulässig, wenn uns diese rechtzeitig vorher unter Angabe des Namens und der Anschrift des Käufers bekannt gegeben wurde und HF der Veräußerung zustimmt. Im Fall der Zustimmung gilt die Kaufpreisforderung des unternehmerischen Kunden an HF zediert.

4.5 Erfolgte eine Lieferung einer bestellten Ware im Einzelfall ohne vorherige vollständige Bezahlung und gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist HF bei angemessener Nachfristsetzung berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen. Gegenüber Verbrauchern als Kunden darf HF dieses Recht nur ausüben, wenn zumindest eine rückst.ndige Leistung des Verbrauchers seit mindestens sechs Wochen fällig ist und HF unter Androhung dieser Rechtsfolge und unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglos gemahnt hat.

4.6 Sofern zwischen den Vertragsteilen nicht anders vereinbart, trägt der Kunde die Transportkosten zusätzlich zum Kaufpreis.

4.7 Zollspesen gehen zu Lasten des Kunden.

4.8 Annahmeverzug: Gerät der Kunde länger als 2 Wochen in Annahmeverzug (Verweigerung der Annahme, Verzug mit Vorleistungen oder anders) ist HF berechtigt, bei Bestehen auf Vertragserfüllung die Ware einzulagern und eine Lagergebühr zu fakturieren. Davon unberührt bleibt das Recht von HF das Entgelt für die Ware fällig zu stellen und nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.

5. GEISTIGES EIGENTUM

5.1 Produktbeschreibungen, Bedienungsanleitungen, Logos und Produktbezeichnungen aber auch Skizzen, Abbildungen, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen, die von HF beigestellt wurden, bleiben im Eigentum von HF.

5.2 HF weist ausdrücklich darauf hin, dass die von HF hergestellten und in Vertrieb gebrachten Produkte, sofern diese nicht ohnedies patent- oder markenrechtlich geschützt sind, auch urheberrechtlich geschützt sind. Jede Verwendung und jeder Nachbau von gelieferten Materialien greift in die geschützten Rechte von HF oder deren Lizenzgeberin ein.

5.3 healthfactories™, omnitron™ und equitron™ sind geschützte Marken der healthfactories GmbH, Freilassing, Deutschland.

6. HAFTUNGEN

6.1 Für Haftungen wegen Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug etc. wird bei Vermögensschäden nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens HF gehaftet.

6.2 Gegenüber unternehmerischen Kunden ist die Haftung beschränkt mit dem Haftungshöchstbetrag einer allenfalls durch uns abgeschlossenen Haftpflichtversicherung.

6.3 Diese Beschränkung gilt auch hinsichtlich des Schadens an einer Sache, die wir zur Bearbeitung übernommen haben. Gegenüber Verbrauchern gilt dies jedoch nur dann, wenn dies einzelvertraglich ausgehandelt wurde.

6.4 Any claims for damages held by entrepreneurs must be asserted before court within two years; otherwise, they shall expire.

6.4 Schadenersatzansprüche unternehmerischer Kunden sind bei sonstigem Verfall binnen zwei Jahren gerichtlich geltend zu machen.

6.5 Der Haftungsausschluss umfasst auch Ansprüche gegen unsere Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen aufgrund Schädigungen, die diese dem Kunden – ohne Bezug auf einen Vertrag ihrerseits mit dem Kunden – zufügen.

6.6 Unsere Haftung ist ausgeschlossen für Schäden durch unsachgemäße Behandlung oder Lagerung, Überbeanspruchung, Nichtbefolgen von Bedienungs- und Installationsvorschriften, fehlerhafter Montage, Inbetriebnahme, Wartung, Instandhaltung durch den Kunden oder nicht von uns autorisierter Dritter, oder natürliche Abnutzung, sofern dieses Ereignis kausal für den Schaden war. Ebenso besteht der Haftungsausschluss für Unterlassung notwendiger Wartungen, sofern wirnicht vertraglich die Pflicht zur Wartung übernommen haben.

6.7 Wenn und soweit der Kunde für Schäden, für die wir haften, Versicherungsleistungen durch eine eigene oder zu seinen Gunsten abgeschlossen Schadenversicherung (z.B. Haftpflichtversicherung, Kasko, Transport, Feuer, Betriebsunterbrechung und andere) in Anspruch nehmen kann, verpflichtet sich der Kunde zur Inanspruchnahme der Versicherungsleistung und beschränkt sich unsere Haftung insoweit auf die verbleibenden Nachteile, die dem Kunden durch die Inanspruchnahme dieser Versicherung entstehen.

7. HEILMITTELVERSPRECHEN

7.1 Festgestellt wird, dass die von HF hergestellten und vertriebenen Produkte der Produktklasse equitron für den Einsatz in der Veterinärmedizin und die der Produktklasse omnitron für den Einsatz in der Humanmedizin (Komplementärmedizin) konzipiert sind.
BESONDERER HINWEIS: Auch wenn die positive Wirkung der vorgenannten
Produkte für zahlreiche Einsatzbereiche auch mit Studien von medizinischen und
veterinärmedizinischen Universitäten untersucht ist, gibt HF kein wie immer geartetes
Heilmittelversprechen ab. Ob und welchen Umständen der Einsatz eines der
vorgenannten Produkte an Mensch und Tier im Einzelfall geeignet und/oder vorteilhaft
ist, ist im Einzelfall durch einen Mediziner oder Veterinär abzuklären. HF ist lediglich
der Hersteller des Produktes.

7.2 GEFAHRENHINWEIS

DER EINSATZ ALLER PRODUKTE DER KLASSEN EQUITRON UND OMNITRON, GLEICHGÜLTIG OB DIESE FÜR VETERINÄRMEDIZINISCHE ODER HUMANMEDIZINISCHE BEHANDLUNGEN ODER ZUR NICHT MEDIZINISCHEN BEHANDLUNG (WELLNESS) KONZIPIERT WURDEN, BASIEREN AUF DEM PRINZIP DER MAGNETRESONANZ. SIE DÜRFEN KEINESFALLS AN ODER IN UNMITTELBARER NÄHE ZU TIEREN MIT IMPLANTATEN ODER AN ODER VON MENSCHEN MIT BEKANNTEN KONTRAINDIKATIONEN (HERZSCHRITTMACHER, SCHWANGERSCHAFT, EPILEPSIE, USW.) GENUTZT WERDEN. VOR INBETRIEBNAHME IST DIE MITGELIEFERTE BEDIENUNGSANLEITUNG ZU BEACHTEN. FÜR DEN EINSATZ IN DER HUMANMEDIZIN KONZIPIERTE PRODUKTE DÜRFEN AUSSCHLIEßLICH DURCH HIERFÜR ZUGELASSENE UND GESETZLICH BEFUGTE PERSONEN BEDIENT WERDEN. DIE IM JEWEILIGEN BEHANDLUNGSLAND ZUR BEHANDLUNG VON MENSCH UND TIER GELTENDEN GESETZLICHEN BESTIMMUNGEN SIND ZU BEACHTEN.

8. BESTIMMUNGEN FÜR SERVICEVERTRÄGE

Die Bestimmungen dieses Abschnittes (das sind die Punkte 8. bis 12.) regeln die Konditionen eines mittels Formblattes (Serviceform) zwischen HF und dem Kunden abgeschlossenen Servicevertrages. Die Bestimmungen des Abschnittes „Bestellungen“ gelten subsidiär, wenn dieser Abschnitt hierfür keine gesonderten Vereinbarungen enthält.

8.1 Serviceverträge werden mittels eines Serviceformulars (Serviceform) abgeschlossen, welches von HF ausgegeben und vom Kunden unterfertigt wird. Im Servicevertrag sind die zur Rechnungslegung notwendigen Kundendaten, der Produkteigentümer, Typ, Seriennummer, Wartungspreis und gewähltes Servicelevel angegeben. Der Servicevertrag kommt gültig zu Stande, wenn HF das vom Kunden unterfertigte Serviceformular (Serviceform) schriftlich binnen längstens 14 Tagen bestätigt.

8.2 Garantieverlängerung: Der Abschluss eines Servicevertrages führt zur Verlängerung der bereits in Punkt 3.2 dargestellten Herstellergarantie. Die zugesagte Herstellergarantie endet sohin frühestens mit Ablauf einer vereinbarten Servicevereinbarung.

8.3 Der Kunde ist Eigentümer des wartungsgegenständlichen Gerätes. Ist der Kunde nicht Eigentümer des wartungsgegenständlichen Gerätes, aber Nutzungsberechtigter (Leasingnehmer, Mieter, etc.), so erklärt er hiermit, dass er zum Abschluss von Wartungsaufträgen berechtigt ist.

8.4 Das vereinbarte Servicelevel wurde im Serviceformular (Serviceform) vereinbart. Wurde kein Servicelevel vereinbart, gilt das Servicelevel STANDARD als vereinbart.

8.5 Die Variante STANDARD beinhaltet den Austausch der in Punkt 10.2 Abs. 1 und Abs.
2) dargestellten Komponenten, die Kosten der Abholung und der Rücksendung des reparierten Gerätes. Die Variante PREMIUM beinhaltet zudem die Bereitstellung eines technisch gleichwertigen Ersatzgerätes für den Reparatur- oder Wartungszeitraumes gem. Punkt 10.4.

9. VERTRAGSDAUER

9.1 Der Vertrag beginnt an dem mit der allseitigen Unterfertigung des Serviceformulars nächstfolgenden Monatsersten und wird auf die bestimmte Dauer von einem Jahr abgeschlossen. Er verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht gemäß Punkt 9.2 oder 9.3 aufgekündigt wird.

9.2 Beide Vertragsteile sind berechtigt den Servicevertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum jeweiligen Ende eines jeden Vertragsjahres zu kündigen.

9.3 HF ist zudem berechtigt den Servicevertrag ohne Einhaltung einer jeden Frist aufzukündigen, wenn der Kunde mit der Zahlung um mehr als einen Monat im Rückstand ist oder das Gerät eine Lebensdauer von 10 Jahren erreicht hat. Die Lebensdauer ergibt sich aus dem Baujahr.

10. SERVICEFÄLLE

10.1 Ein Servicefall liegt vor, wenn am Servicegegenstand ein technischer Fehler auftritt, der nicht auf Bedienungsfehler oder äußere Einflüsse zurückzuführen ist. Ein Servicefall liegt jedenfalls dann vor, wenn eine der in Punkt 10.2. Abs. 1) dargestellten Komponenten oder der in Abs. 2) dargestellten Verschleißteile, aus welchem Grunde auch immer, defekt ist.

10.2 Abs. 1) Folgende Komponenten sind von der Garantie umfasst:

a) Das Primärgerät
b) PMS-Power Board
c) PMS-Main-Board
d) PMS-Controller-Board
e) Hochspannungsnetzteil DC/DC
f) AC/DC Netzteil
g) Lüfter
h) Touch-Screen (mit Ausnahme eines Bruchschadens).
Abs. 2) Folgende Komponenten sind Verschleißteile:
a) Hochspannungskondensator
b) Behandlungsschlaufe

10.3 Liegt ein Servicefall vor, wird der Kunde den Servicefall unter Angabe der Seriennummer des betreffenden Gerätes per Email an service@healthfactories.com melden. HF wird das betreffende Gerät auf eigene Rechnung beim Kunden (Standort des Kunden lt. Serviceformular) abholen. Hat der Kunde das Servicelevel „PREMIUM“ gewählt wird HF dem Kunden binnen 3 Werktagen ein technisch gleichwertiges Gerät per Expresssendung an den Kundenstandort übersenden oder im Einzelfall durch eigene Mitarbeiter dorthin ausliefern.

10.4 HF ist für die Dauer dieses Vertrages dazu verpflichtet alle eingesendeten Geräte binnen 3 Werktagen daraufhin zu prüfen, ob die Fehlfunktion auf einen Servicefall zurückzuführen ist oder nicht. Liegt ein Servicefall vor, ist dieser binnen längstens 7 Werktagen, gerechnet vom Eingang des Gerätes am Standort von HF durch Reparatur abzuarbeiten. Die Erledigung gilt als rechtzeitig, wenn HF das wieder funktionstüchtige Gerät bis zum Ablauf des siebenten Tages an einen Spediteur zur Rücksendung an den Kunden übergibt oder an diesem Tage selbst ausliefert. Ist eine Abarbeitung binnen dieser Frist nicht möglich, so hat HF – unabhängig vom gewählten Servicemodell – ein Ersatzgerät an den Kunden zu übersenden. Eventuell zur Verfügung gestellte Ersatzgeräte sind binnen 5 Tagen gerechnet vom Tag des Rückerhalts des gewarteten Originalgerätes vom Kunden wieder an HF zurückzustellen.

10.5 Liegt kein Servicefall vor, handelt es sich um einen Reparaturfall. Bei einem Reparaturfall ist die Fehlfunktion auf einen Bedienungsfehler oder einen äußeren Einfluss zurückzuführen (z.B. Bruch des Touchscreens, Wasserschaden, etc.). Liegt ein Reparaturfall vor, hat HF binnen 3 Werktagen einen Kostenvorschlag an jene Emailadresse zu übermitteln, von welcher die Servicemeldung gem. Abs. 10.3 übermittelt wurde. Wird der Kostenvoranschlag nicht binnen 7 Tagen vom Kunden angenommen, so hat HF das Gerät ohne durchgeführte Reparatur an den Kunden zu retournieren. Die Transportkosten (Abholung und Rücksendung) dürfen von HF an den Kunden fakturiert werden. Wird der Kostenvoranschlag angenommen, so ist die Reparatur binnen angemessener Frist, längstens jedoch binnen 7 Werktagen zu erledigen. Ein eventuell in dieser Zeit zur Verfügung gestelltes Ersatzgerät ist spätestens binnen 5 Tagen, gerechnet vom Tag des Rückerhalts des defekten Gerätes wieder an HF zu retournieren. HF ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, für die Dauer der Überlassung eines Ersatzgerätes im Reparaturfall (d.H. ohne Servicefall gem. Punkt 10.3) Kosten analog Punkt 10.8 in Rechnung zu stellen.

11. KOSTEN

11.1 Die Kosten sind abhängig vom gewählten Servicelevel. Wurden im Serviceformular (Serviceform) im Einzelfall keine anderen Kosten vereinbart, betragen die jährlichen Kosten für das Servicelevel STANDARD EUR 950,– zzgl. 20% Umsatzsteuer, die jährlichen Kosten für das Servicelevel PREMIUM EUR 1.450,– zzgl. 20% Umsatzsteuer.

11.2 Liegt kein Servicefall, sondern ein Reparaturfall (Fehlfunktion aufgrund eines Bedienungsfehlers oder aufgrund äußerer Einflüsse) vor, ergeben sich die Kosten aus dem Kostenvoranschlag gem. Punkt 10.5, wobei auch in diesem Fall, für die Dauer der Vertragslaufzeit, die zu fakturierenden Technikerkosten pro angefangener Stunde einen Betrag von EUR 50,– zzgl. 20% Umsatzsteuer nicht überschreiten dürfen.

11.3 HF ist berechtigt Servicekosten quartalsweise im Vorhinein abzurechnen.

11.4 Alle Rechnungen im Zusammenhang mit Service- oder Reparaturfällen sind binnen 14 Tagen ohne jeden Abzug und Spesenfrei auf das Konto bei der Raiffeisenbank Salzburger Seenland , IBAN: AT303504700075133215, BIC: RVSAAT2S047, Spesenund Abzugsfrei zur Zahlung fällig.

11.5 Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Punktes 2.4 ff sinngemäß.

11.6 Für den Fall, dass der Kunde gem. Punkt 10.3 an selbständig HF einsendet, trägt der Kunde die Kosten für diesen Transport selbst. Die Kosten für die Versendung des Ersatzgerätes an den Kunden und die Rücksendung eines reparierten Gerätes an den Kunden trägt HF.

11.7 Für den Fall, dass HF das Gerät deshalb an den Kunden nicht repariert zurückstellt, weil der Kunde an diesen übermittelten Kostenvoranschlag nicht angenommen hat, ist HF berechtigt den Kunden Diagnosekosten in Hohe EUR 100,– netto, sowie die Kosten des Rücktransportes in Rechnung zu stellen.

11.8 Stellt der Kunde ein Ersatzgerät nicht fristgerecht zurück, so ist HF nach Ablauf eines Respiro von 2 Werktagen berechtigt, hierfür pro Kalendertag ein Nutzungsentgelt in Höhe von EUR 100,– zzgl. Umsatzsteuer zu verrechnen. Das Ersatzgerät bleibt im Eigentum von HF.

11.9 Alle vorgenannten Beträge sind wertgesichert. Basis für die Berechnung der Wertsicherung ist der von der Statistik Austria herausgegebenen VPI2015. Referenzmonat ist jener Monat, in welcher dieser Vertrag allseits unterfertigt wurde.

12. BESONDERE BESTIMMUNGEN ZUR GEWÄHRLEISTUNG IM ZUSAMMENHANG MIT SERVICEVERTRÄGEN

12.1 HF leistet für die Qualität seiner Arbeiten im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung gewähr. Die Gewährleistungsdauer für verbaute Komponenten beträgt zwei Jahre. Stichtag ist der Wartungstag gemäß Servicebericht bzw. im Falle einer kostenpflichtigen Reparatur das Rechnungsdatum.

12.2 Der Kunde haftet gegenüber HF für Schäden am Ersatzgerät. Handelt es sich bei dem zur Verfügung gestellten Ersatzgerät um ein veterinär- oder humanmedizinisches Gerät, verpflichtet sich der Kunde das Gerät nur durch befugtes und geschultes Personal bedienen zu lassen. Ein Ersatzgerät darf zudem nur in jenem Staat verwendet werden, in welches dieses ausgeliefert wurde. Eine Verbringung in ein Drittland ist unzulässig. Auf den Eigentumsvorbehalt wird erneut verwiesen. Stellt HF am Ersatzgerät eine Beschädigung fest, so ist der Kunde verpflichtet die entsprechenden Reparaturkosten zu begleichen.

13. GEMEINSAME ABSCHLIESSENDE BESTIMMUNGEN

13.1 Anzuwendendes Recht: Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UNKaufrechtes als vereinbart

13.2 Datenschutz: HF verpflichtet sich zur Einhaltung der Datenschutzbestimmungen gemäß der DSGVO. Sofern personenbezogenen Daten verarbeitet werden, werden diese von HF gemäß der DSGVO verarbeitet. Eine Übermittlung außerhalb der EU bzw. des EWR findet nicht statt. Personenbezogene Daten werden solange gespeichert, als diese im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen von HF erforderlich ist. Auf die jeweils gültige Datenschutzerklärug von HF auf www.healthfactoring.com wird verwiesen.

13.3 Als Gerichtsstand wird das jeweils sachlich zuständige Gerät von HF vereinbart, dies ist je nach der Höhe des Streitwertes das Bezirksgericht Hallein oder das Landesgericht Salzburg.
healthfactories biotech GmbH Fassung Jänner 2021

bottom of page